Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,
damit sie sich – so wie wir – „besser auskennen“, was ab heute an Nachweisen verlangt wird, darf ich ihnen die Vorgaben, die uns freundlicherweise von der WKO, Landesinnung der Friseure, zur Verfügung gestellt wurden, Auszugsweise mitteilen:
Impfnachweis: gültig ab der 2. Teilimpfung max. 180 Tage alt (bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht länger als 210 Tage alt). Das Zertifikat für „Booster“ Impfung (3 Impfungen ODER Genesung + 2 Impfungen) ist weiterhin 270 Tage gültig.
Covid Genesungsnachweis ODER Absonderungsbescheid max. 180 Tage alt
PCR Test: nicht älter als 72 Stunden
Antigen Test: In einer befugten Stelle (Apotheke, Teststraße) abgenommen ODER Eigenanwendung (Wohnzimmertest – kann aber auch in einem anderen Zimmer abgenommen werden), die – WICHTIG – in einem „behördlichen Datenverarbeitungssystem“ erfasst wurden – max. 24 Stunden alt
Ich denke, sie werden jetzt verstehen, dass wir auf die elektronische Prüfung „ausweichen“. Vielen Dank…