Unsere Öffnungszeiten:

Dienstag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr

sind wir durchgehend für sie da.
Montag und Samstag ist unser Salon geschlossen.

Christian: Dienstag – Freitag

Christa: Dienstag, Donnerstag, Freitag

Kathi: Dienstag – Freitag

Sabrina: Dienstag – Freitag

Johanna: Dienstag 8-12 Uhr, Mittwoch 8 – 18 Uhr

Termine vereinbaren sie bitte unter 0732 / 25 21 21

Impressum

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

gerade habe ich noch geschrieben, dass die 2,5 G „Regel“ kommt und schon korrigieren wir die 2,5 auf eine 2.

Also: Ab Montag, dem 8.11.2021 gilt bei den „körpernahen Dienstleistern“ – wie eben Friseure – für alle Kunden ab dem 12. Lebensjahr die 2G (Geimpft / Genesen) Regel. Was mit den „jungen Kunden“ ist, steht noch nirgends!!! Aber es wäre ja nicht Österreich, gäbe es nicht eine entsprechende Übergangsfrist. In den ersten 4 Wochen, gilt auch die Kombination 1. Impfung + PCR Test. Sollten sie also „nur“ ein Testergebnis haben, dürfen wir sie leider nicht „behandeln“.

Was bei diesen Verordnungen natürlich immer als erstes feststeht, ist der Strafrahmen (bis zu € 6.000,- für Unternehmer). Es steht natürlich noch nirgends, wie wir den fehlenden Umsatz, der zwangsläufig entsteht, wenn die ungeimpften Kunden ausbleiben, ausgleichen können. In Wirklichkeit ist es ein „Lockdown für Ungeimpfte“.

Ich bin schon gespannt, wie „rasch und unbürokratisch“ uns dieses Mal geholfen wird…??? Für die Gastronomie gab es – zusätzlich zu den Ersatzleistungen – die Verminderung der Ust. auf 5%. Von Seiten unserer Interessensvertretung gibt es – lt. diverser Newsletter – ebenfalls Verhandlungen in diese Richtung. Ich fürchte aber, es wird bei den Verhandlungen bleiben… D.h., dafür, dass wir weniger Umsatz machen, dürfen wir die volle Steuerlast leisten. Irgendwie logisch. Oder?

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