Unsere Öffnungszeiten:

Dienstag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr

sind wir durchgehend für sie da.
Montag und Samstag ist unser Salon geschlossen.

Christian: Dienstag – Freitag

Christa: Dienstag, Donnerstag, Freitag

Kathi: Dienstag – Freitag

Sabrina: Dienstag – Freitag

Johanna: Dienstag 8-12 Uhr, Mittwoch 8 – 18 Uhr

Termine vereinbaren sie bitte unter 0732 / 25 21 21

Impressum

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

Immer wieder erreicht uns im Zuge der Terminvereinbarung die Frage, ob auch ein Antikörper Test erlaubt / gültig ist. Grundsätzlich ist zu sagen, dass in der Verordnung nur vom Anti Gen Test, dem PCR Test und dem Absonderungsbescheid nach einer Erkrankung die Rede ist. Es gibt schon die Möglichkeit des Antikörper Test, der aber – den neuesten Infos der WKO zufolge – nur mehr 3 Monate gültig ist und den nötigen „Freitest“ bei den körpernahen Dienstleistern ersetzt. Allerdings gilt dieser Test nur dann, wenn er von ausgesuchten Labors durchgeführt wird. Eine Liste dieser Labors finden sie (oder der Hausarzt, der wahrscheinlich die Blutabnahme durchführt) auf der Website des Gesundheitsministeriums, im Volksmund auch Angstministerium genannt. Die Kosten für diesen Test werden aber NICHT vom Bund übernommen. Der Anti Körper Test, der in der Apotheke durchgeführt wird, gilt leider nicht als Ersatz für die in der Verordnung verlangten Tests.

Und jetzt darf ich noch 2x Danke sagen:

  1. Danke nochmals an unsere Kunden für die Disziplin und das Verständnis, was die Tests betrifft… und
  2. Danke an die Bundesregierung für sagenhafte 15% Ersatzleistung (in Worten: FÜNFZEHN) für 5 Wochen zusperren im Jänner / Februar 2021

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