Unsere Öffnungszeiten:

Dienstag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr

sind wir durchgehend für sie da.
Montag und Samstag ist unser Salon geschlossen.

Kathi: Dienstag – Freitag

Christa: Dienstag, Donnerstag, Freitag

Sabrina: Dienstag – Freitag

Johanna: Dienstag 8-12 Uhr, Mittwoch 8 – 18 Uhr

Termine vereinbaren sie bitte unter 0732 / 25 21 21

Impressum

christianhimmer

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

so schnell gehen 3 Jahre Lehrzeit vorbei. Ende August war die Lehrzeit von Meli zu Ende und nach dem Ablauf der 3monatigen Behaltepflicht war nun am 30.11.2021 ihr letzter Arbeitstag bei uns. Leider lässt es die momentane Situation nicht zu, sie weiter bei uns zu beschäftigen. Auch wir sind gezwungen zu sparen und die Kosten zu minimieren.

Und so heißt es also Abschied nehmen. Wir alle haben uns diesen „Abschied“ ein wenig anders vorgestellt. Aufgrund des Lockdown ist ihr Dienstverhältnis „quasi“ einfach ausgelaufen und wir haben sie noch nicht einmal wirklich verabschiedet. Aber, liebe Meli, das holen wir natürlich nach, wenn wir dann wieder arbeiten dürfen. Bis dahin wünschen wir dir aber erst einmal einmal alles Gute und freuen uns schon, wenn du uns besuchen kommst…

Die Frage der Woche: was haben die „Licht in’s Dunkel“ Gala, die „Dancing Stars“ und der Lockdown gemeinsam? Kurz gesagt: NIX! Jetzt muss man erst einmal sagen, dass die Aktion „Licht in’s Dunkel“ eine tolle Sache ist und die Österreicher und Östereicherinnen ja bekannt großzügige Spender sind. Die Frage die sich jetzt stellt ist natürlich die, ob Herr und Frau Österreicher auch spenden würden, wenn keine Politpromis, Bussi Bussi Promis oder solche, die noch Promis werden wollen am Telefon sitzen. Der Herr Bundeskanzler meint, dass seine Anwesenheit am Telefon ein wichtiger Beitrag zum „gelungenen Abend“ war und natürlich ist es seine Pflicht (!), trotz der Lockdown Regeln dort zu erscheinen. Ebenso die „restlichen“ Politiker, weil das ist ja „Arbeit für das Volk“… Wie allerdings der „Rest“ der wichtigen Persönlichkeiten und Großspender das argumentiert ist eher fraglich. Aber wer natürlich in der Lage ist, sein Unternehmen große Summen spenden zu lassen, hat sich seinen Auftritt im ORF redlich verdient. Wir Kleinunternehmer haben da eher weniger Chance… Arbeit ist es natürlich auch für die „Dancing Stars“. Unbestritten für die Teilnehmer und Mitarbeiter ABER natürlich auch für die vielen Komparsen. Halt, das waren ja möglicherweise gar keine Komparsen, sondern Zuschauer und Angehörige, die extra mit einem Komparsenvertrag ausgestattet wurden, um beim großen Finale dabei sein zu können. Also was haben diese Dinge mit dem Lockdown gemeinsam? Richtig: NIX!!! Es gibt immer welche, die es sich „richten“ können. Der Großteil der Bevölkerung sitzt zuhause, hält sich an die Regeln und freut sich mit all jenen, die sich nicht an die Vorgaben halten müssen…

PS. Natürlich waren alle der Anwesenden nach den gültigen „Regeln“ kontrolliert und durften deshalb arbeiten / teilnehmen. Wir z.B. erfüllen auch alle Anforderungen (2G, 3G) und Vorgaben. Warum dürfen wir dann nicht arbeiten???

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

dafür, dass unser LH noch letzte Woche im TV gesagt hat, dass in OÖ sowieso alles super ist und wir ausreichend Ressourcen in den Spitälern zur Verfügung haben, ist es ja mit dem „Lockdown 4.0“ doch relativ schnell gegangen. Es ist jedem selbst überlassen, sich ein Bild über unsere politischen Entscheidungsträger – egal ob Land oder Bund – zu machen.

Tatsache ist, dass wir unser Geschäft von

20. November 2021 bis „voraussichtlich“ 19. Dezember 2021

schließen müssen.

Wir wünschen ihnen für die nächsten Wochen alles Gute und bleiben sie gesund…

Über die weiteren Maßnahmen, die das Geschäft betreffen, werden wir sie gerne auf unserer Website informieren.

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

leider kein Faschingsscherz! Aufgrund der Verordnung der OÖLRG gibt es in OÖ ab Montag, 15.11.2021 wieder die „Maskenpflicht für Alle“ in Innenräumen. D. h. zusätzlich zur 3G Regel für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und zur 2G Regel für Kundinnen und Kunden „dürfen“ sie – ab sofort – beim Friseurbesuch die Maske aufbehalten und wir wieder mit Maske arbeiten.

Ich bin schon gespannt, was sich unsere „Regierung“ einfallen lässt, um uns „körpernahe Dienstleister“ zu unterstützen. Derzeit schaut es ja – zumindest in den Medien – so aus, als ob „nur“ der Handel und die Gastronomie Einbußen durch den „Lockdown für Ungeimpfte“ haben. Tatsache ist schon, dass auch wir wieder weniger Kundinnen und Kunden im Geschäft haben. Unsere Vertretung in der WKO hat zwar bereits angekündigt, sich für Unterstützungsmaßnahmen einzusetzen aber ich fürchte, dabei wird es wohl auch bleiben. Wie bei der Herabsetzung der Mwst. Da laufen auch schon die Gespräche seit dem „Sankt Nimmerleins Tag“…

Und, ehrlich gesagt, kann ich nicht nachvollziehen, warum der Test, der das aktuelle Infektionsgeschehen als einziges Mittel aktuell widerspiegelt, für Kunden nicht mehr gilt!!! Aber so wie die meisten unserer Kunden kann auch ich vieles von dem, was da verordnet wird, nicht mehr nachvollziehen.

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

man mag es kaum glauben. Wieder einmal ist eine Verordnung der Bundesregierung auf den „letzten Drücker“ fertig geworden. Hier also im Überblick nochmals die ab sofort geltenden Maßnahmen:

Kinder & Jugendliche bis zum 12. Lebensjahr – KEIN Nachweis nötig

Vom 13. bis zum 15. Lebensjahr gilt der „Ninja – Pass“ aus der Schule

Jugendliche ab der 9. Schulstufe & alle anderen Personen benötigen einen 2G Nachweis

Für alle, die erst eine Impfdosis haben bzw. sich jetzt impfen lassen, gilt bis 6.12.2021 die Kombination „Erststich + PCR Test“

Ich darf sie noch einmal darauf hinweisen, dass wir verpflichtet sind, die Nachweise zu kontrollieren. Das machen wir und alle weiteren körpernahen Dienstleister und auch die Gastronomie, nicht um sie zu ärgern oder weil wir sonst Langeweile haben, sondern weil wir ganz einfach keine andere Wahl haben. Wir bitten sie deshalb, die Nachweise mitzubringen und vorzuweisen. Vielen Dank!!!

An dieser Stelle muss ich meinen letzten Beitrag korrigieren, weil der Strafrahmen für uns beträgt jetzt „nur“ bis zu € 3.600,- (der für die Kunden bis zu € 500,-) Da ist man doch gleich viel entspannter. Oder?

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

gerade habe ich noch geschrieben, dass die 2,5 G „Regel“ kommt und schon korrigieren wir die 2,5 auf eine 2.

Also: Ab Montag, dem 8.11.2021 gilt bei den „körpernahen Dienstleistern“ – wie eben Friseure – für alle Kunden ab dem 12. Lebensjahr die 2G (Geimpft / Genesen) Regel. Was mit den „jungen Kunden“ ist, steht noch nirgends!!! Aber es wäre ja nicht Österreich, gäbe es nicht eine entsprechende Übergangsfrist. In den ersten 4 Wochen, gilt auch die Kombination 1. Impfung + PCR Test. Sollten sie also „nur“ ein Testergebnis haben, dürfen wir sie leider nicht „behandeln“.

Was bei diesen Verordnungen natürlich immer als erstes feststeht, ist der Strafrahmen (bis zu € 6.000,- für Unternehmer). Es steht natürlich noch nirgends, wie wir den fehlenden Umsatz, der zwangsläufig entsteht, wenn die ungeimpften Kunden ausbleiben, ausgleichen können. In Wirklichkeit ist es ein „Lockdown für Ungeimpfte“.

Ich bin schon gespannt, wie „rasch und unbürokratisch“ uns dieses Mal geholfen wird…??? Für die Gastronomie gab es – zusätzlich zu den Ersatzleistungen – die Verminderung der Ust. auf 5%. Von Seiten unserer Interessensvertretung gibt es – lt. diverser Newsletter – ebenfalls Verhandlungen in diese Richtung. Ich fürchte aber, es wird bei den Verhandlungen bleiben… D.h., dafür, dass wir weniger Umsatz machen, dürfen wir die volle Steuerlast leisten. Irgendwie logisch. Oder?

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

ja, so wie es ausschaut ist der Wahlkampf nun wirklich vorbei und unsere Landesregierung hat wieder Zeit, die „Corona Regeln“ zu verschärfen (oder sollte man sagen, das Chaos zu vergrößern???).

Also. Ab Montag, 8.11.2021 gelten bei uns „Körpernahen Dienstleistern“ in OÖ, folgende Vorgaben, damit wir ihnen „die Haare machen“ können (dürfen).

G1 – Geimpft – je nach Impfstoff mind. 1 Stich (+22 Tage). Sollten sie bereits den 3. Stich bekommen haben, so entsteht ihnen daraus (ausnahmsweise) kein Nachteil…

G2 – Getestet – es gelten nur mehr die PCR Tests – 72 Stunden ab Ergebniserhalt (was für Kinder, Schüler und Jugendliche gilt wissen wir derzeit noch nicht)…

G0,5 – Genesen – der Nachweis gilt für max. 6 Monate ab Ausstellungsdatum…

Wir bitten sie, die Nachweise unbedingt mitzubringen, um den angedrohten Strafen zu entgehen.

Vielen Dank für ihr Verständnis und ihre Unterstützung

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

seit Anfang dieser Woche gilt in Österreich die 3G Pflicht am Arbeitsplatz. Das heißt, dass alle Mitarbeiter und natürlich auch ich einen gültigen 3G Nachweis haben müssen.

Stand der Dinge ist der, dass wir alle bereits 2x geimpft sind und somit die Auflagen der Bundesregierung erfüllen. Die Kontrolle, ob der Nachweis auch vorhanden ist, wird „zwangsläufig“ von mir durchgeführt.

Tatsache ist aber auch, dass wir von unseren Kundinnen und Kunden den 3G Nachweis kontrollieren müssen. Ohne diesen Nachweis dürfen wir ihnen leider nicht „die Haare machen“. Sollten wir das trotzdem tun und wir werden „erwischt“, dann drohen entsprechende Strafen. Das wollen wir natürlich vermeiden.

Vielen Dank für ihre Mithilfe…

Liebe Kundinnen, Liebe Kunden,

Die Pandemie lässt und lässt nicht locker. Wie wir inzwischen wissen, ist der Großteil unserer Kunden bereits geimpft. Auch wir – meine Mitarbeiterinnen und ich – sind alle bereits 2x geimpft und dürfen deshalb ohne MNS bzw. FFP 2 Maske arbeiten. Die Maßnahmen, die uns die Regierung vorgeschrieben hat, gelten aber natürlich noch immer. Das heißt, dass wir verpflichtet sind, von unseren Kunden den „berühmten“ 3G Nachweis zu kontrollieren.

Leider kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Kunden keinen Nachweis dabei haben, bzw. Müde sind, diesen vorzuzeigen. Das kann ich ja verstehen. Aber Argumente wie „jetzt hab ich den blöden Nachweis eh schon 3x hergezeigt“ oder „jetzt müsstet ihr schon wissen, dass ich geimpft bin“ oder „glauben sie mir etwa nicht, dass ich geimpft bin“ (um nur einige zu nennen), helfen uns nicht weiter.

Tatsache ist, dass es Pflicht ist, als Kunde einen 3G Nachweis mitzuführen und Tatsache ist auch, das wir zur Kontrolle verpflichtet sind. Ich bitte sie deshalb, auch weiterhin den Nachweis vorzuzeigen, Verständnis für unsere Kontrollen zu haben und ihren Frust bzgl. der Verordnungen der Bundesregierung nicht an meinen Mitarbeiterinnen auszulassen.

Vielen Dank

Morgen, Dienstag, 28. 09. 2021 starten wir mit unserem neuen Lieferanten GLYNT. Einer friseurexclusiven Marke, die es eben nur beim Friseur oder im fachspezifischen Großhandel gibt.

Gestern und Heute war großes Umräumen angesagt und „wie immer“, ein großes Dankeschön an meine Mitarbeiterinnen. Ohne ihre tatkräftige Unterstützung ließe sich so ein Produktwechsel nicht so rasch „durchziehen“.

Wir freuen uns schon sehr auf unsere neuen Farb-, Styling- und Pflegeprodukte. Natürlich müssen auch wir einen Teil erst genauer kennenlernen, aber das, was wir schon kennen ist sehr vielversprechend.

An dieser Stelle darf ich aber auch Danke sagen an die Fa. WELLA. Gleichbleibend hohe Qualität der Produkte aber für mich halt schon ein bisschen „zuviel des Guten“. Ein ganz großes Danke gilt aber unserem Betreuer Sven, der in den letzten Jahren Teil unserer „Friseur im Auhof Familie“ geworden ist und uns immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden ist. Lieber Sven, vielen, vielen Dank für deinen Einsatz und unsere Tür steht immer für dich offen…